23.02.2016, 22:51
hoppetosse hat geschrieben:Heidi.M hat geschrieben:liebe hoppetosse,
ich habe mich damit beschäftigt, ich halte von homöopathischer medizin nichts
ich halte auch nichts davon, wenn z.b. krankenkassen da kosten übernehmen
wenn sie es privat bezahlen, können menschen von mir aus sich und ihren tieren gerne solche mittel geben, sie schaden nicht, sie wirken ja auch nicht
aber wenn es um die kosten geht, die das gesundheitssystem tragen muss, dann habe ich da eine meinung
und diese meinung kann ich vertreten und wenn ich möchte dafür auch eintreten
genau wie andere leute, es ganz anders sehen können
und das auch sagen können
Natürlich kannst Du das.
Zu Anfang hast Du aber nicht von Krankenkassen und der Kostenübernahme gesprochen, sondern generell von homöphatischen Mitteln und das Du es gut fändest, wenn es sie nicht mehr gäbe. Das war eben schon sehr so wie die Herren und Damen, die keine Homoehe wollen. Und wenn Du in der Form Deine Meinung äußerst, musst Du auch damit rechnen, dass man dann auch dazu eine Meinung hat.
23.02.2016, 22:51
24.02.2016, 00:03
Heidi.M hat geschrieben:- hier ein kleiner aufsatz über herrn hahnemann und die homöopathie
http://www.gwup.org/inhalte/77-themen/k ... -hahnemann
das theoretische gebäude, auf dem die homöopathie basiert, ist veraltet
in den substanzen, die man zu sich nimmt, ist der eigentliche wirkstoff nicht nachweisbar
eine wissenschaftliche wirksamkeit der mittel konnte bisher nicht nachgewiesen werden....
komplexmittel, wie sie zum beispiel bei grippe und erkältungen angewendet werden, also eine kombination aus wirkstoffen, die ungefähr einen ähnlichen zustand hervorufen, wie den, in dem du dich befindest, widersprechen deshalb auch der reinen lehre der homöopathie
der homöopath, bei dem ich war, war dagegen so was zu nehmen
24.02.2016, 00:21
Novemberstern hat geschrieben:Heidi.M hat geschrieben:- hier ein kleiner aufsatz über herrn hahnemann und die homöopathie
http://www.gwup.org/inhalte/77-themen/k ... -hahnemann
das theoretische gebäude, auf dem die homöopathie basiert, ist veraltet
in den substanzen, die man zu sich nimmt, ist der eigentliche wirkstoff nicht nachweisbar
eine wissenschaftliche wirksamkeit der mittel konnte bisher nicht nachgewiesen werden....
komplexmittel, wie sie zum beispiel bei grippe und erkältungen angewendet werden, also eine kombination aus wirkstoffen, die ungefähr einen ähnlichen zustand hervorufen, wie den, in dem du dich befindest, widersprechen deshalb auch der reinen lehre der homöopathie
der homöopath, bei dem ich war, war dagegen so was zu nehmen
Herr Hahnemann und die klassische Homöopathie einerseits und Komplexmittel andererseits sind 2 Paar Schuhe - klar sagt der klassische Homöopath, nehm' das Komplexmittel nicht.
Klassische Homöopathie nach Hahnemann mit Komplexmitteln gleichzusetzen, ist schlichtweg falsch. Beides hat nichts miteinander zu tun, außer dass oft Pflanzenteile als Ausgangssubstanzen benutzt werden. Doch diese werden in der klassischen Homöopathie meist so weit verdünnt, dass im klassischen homöopathischen Mittel oft kein Molekül der Pflanze mehr vorhanden ist, man also kaum von einem pflanzlichen Mittel sprechen kann. Insofern gebe ich dir Recht, dass hier kein Wirkstoff mehr nachweisbar ist, und du sagst, im Globuli Kügelchen oder Schüssler Salz ist ja nichts anderes enthalten als Zucker. Um den nachweisbaren "wirksamen Stoff" geht es in der klassischen Homöopathie aber auch gar nicht vordergründig, vielmehr soll ein Reiz in Form eines energetischen Impulses gesetzt werden. Ich habe Verständnis für Jeden, der sagt, das sei nur Hokuspokus. Ich möchte aber auch in Zukunft weiter das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ich diese Art der energetischen Hokuspokus-Behandlung bei mir anwenden möchte oder nicht.
Die Verdünnung bzw. die Potenzen bei homöopathischen Komplexmitteln sind oft so niedrig, dass die Wirkung auch im Sinne einer Heilpflanzenwirkung nachvollziehbar ist. Manche Komplexmittel beinhalten sogar Urtinkturen oder D1-Potenzen, wodurch ein solches Mittel teilweise einer naturheilkundlichen Kräutermedizin entspricht.
24.02.2016, 08:59
24.02.2016, 16:21
Heidi.M hat geschrieben:hoppetosse hat geschrieben:Natürlich kannst Du das.
Zu Anfang hast Du aber nicht von Krankenkassen und der Kostenübernahme gesprochen, sondern generell von homöphatischen Mitteln und das Du es gut fändest, wenn es sie nicht mehr gäbe. Das war eben schon sehr so wie die Herren und Damen, die keine Homoehe wollen. Und wenn Du in der Form Deine Meinung äußerst, musst Du auch damit rechnen, dass man dann auch dazu eine Meinung hat.
- ich habe nichts dagegen, andere meinungen zu hören, hatte allerdings nicht das gefühl, dass du damit all zu gut klar kommst
die moralischen keulen in deinen posts haben jedenfalls eine bemerkenswerte größe
Heidi.M hat geschrieben:- klar, wäre ich positiv überrascht, wenn die leute sagen würden, wir lassen das
aber das wird nicht so schnell passieren
so lange sie es selbst finanzieren, bitte
- hier ein kleiner aufsatz über herrn hahnemann und die homöopathie
http://www.gwup.org/inhalte/77-themen/k ... -hahnemann
das theoretische gebäude, auf dem die homöopathie basiert, ist veraltet
in den substanzen, die man zu sich nimmt, ist der eigentliche wirkstoff nicht nachweisbar
eine wissenschaftliche wirksamkeit der mittel konnte bisher nicht nachgewiesen werden
das letzte was ich gefunden habe, ist eine studie von australischen wissenschaftlern, die 225 studien ausgewertet haben
http://consultations.nhmrc.gov.au/files ... 140408.pdf
- weil mich das thema interessiert hat und ich nicht nur darüber lesen wollte, bin ich zu einem homöopathischen heilpraktiker in die praxis gegangen
eine solche behandlung läuft ja so ab, dass erst dein individueller zustand festgestellt wird und dann genau der individuelle wirkstoff gefunden wird, der einen ähnlichen zustand hervorruft, um ähnliches mit ähnlichem bekämpfen
komplexmittel, wie sie zum beispiel bei grippe und erkältungen angewendet werden, also eine kombination aus wirkstoffen, die ungefähr einen ähnlichen zustand hervorufen, wie den, in dem du dich befindest, widersprechen deshalb auch der reinen lehre der homöopathie
der homöopath, bei dem ich war, war dagegen so was zu nehmen
fio hat geschrieben:Ich selbst habe erfolgreich ohne ständige Besuche beim Hautarzt, Cortison, etc meine Neurodermitis im Griff. Das bilde ich mir dann wohl ein.
Heidi.M hat geschrieben:- ach, so, und:
bloß, weil ich keine homöopathischen mittel nehme, heißt das nicht, dass ich regelmäßig und gerne antibiotika schlucke bzw. dazu gezwungen bin
und es ist auch nicht so, dass ich alle anderen unsinnigen medizinischen methoden unterstütze, die unser gesundheitssystem finanziert
auch die pharmaindustrie verehre ich nicht, für alles, was sie tut
im übrigen empfinde ich die pharmaindustrie und die homöopathie nicht zwangsläufig als gegenspieler, homöopathische mittel sind ein produkt, dass die pharmaindustrie herstellt
ich halte diesen zweig der medizin für ein überholtes relikt aus alten zeiten
und ich freue mich trotzdem über jede katze, der es gut geht
24.02.2016, 16:42
Sundown hat geschrieben:benutzt die Schulmedizin nicht auch das Prinzip der Homöopathie?
zB beim Impfen!?
24.02.2016, 23:06
27.02.2016, 01:25
Artikel 89
Registrierung homöopathischer Tierarzneimittel
1. Registriert werden homöopathische Tierarzneimittel, die alle nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
(a)
Das Arzneimittel wird auf dem Weg verabreicht, der im Europäischen Arzneibuch oder, falls dort nicht enthalten, in den amtlichenArzneibüchern der Mitgliedstaaten beschrieben ist;
(b)
der Verdünnungsgrad ist ausreichend, um die Unbedenklichkeit des
Arzneimittels zu garantieren; vor allem darf das Arzneimittel nicht mehr als einen Teil der Urtinktur pro 10 000 Teilen enthalten;
(c)
in der Kennzeichnung oder in den Informationen zu dem Arzneimittel erscheint keine besondere Heilanzeige;
2. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 146 zur Anpassung von Absatz 1 Buchstaben b und c an neue wissenschaftliche Erkenntnisse delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Artikel 90
Bestimmungen und Verfahren für die Registrierung homöopathischer Tierarzneimittel 1. Mit dem Antrag auf Registrierung eines homöopathischen Tierarzneimittels sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(a)
wissenschaftliche oder sonstige in einem Arzneibuch enthaltene Bezeichnung der homöopathischen Ursubstanz(en) mit Angabe der verschiedenen zu registrierenden Verabreichungswege, Darreichungsformen und Verdünnungen;
(b)ein Dossier, in dem die Gewinnung und die Kontrolle der Ursubstanz(en) beschrieben und deren homöopathischer Charakter anhand einer entsprechenden Literatur belegt wird; bei homöopathischen Tierarzneimitteln, die biologische Stoffe enthalten, eine Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen wurden, um ihre Freiheit von Krankheitserregern zu gewährleisten;
(c)
Unterlagen zur Herstellung und Kontrolle für jede Darreichungsform und Beschreibung der Verdünnungs- und Dynamisierungsmethode;
(d)
Herstellungserlaubnis für die betreffenden Tierarzneimittel;
(e)
Kopie der möglicherweise in anderen Mitgliedstaaten für dieselben
Tierarzneimittel erhaltenen Registrierungen oder Erlaubnisse;
(f)
Vorschlag für den Text, der auf der äußeren Verpackung und der Primärverpackung der zu registrierenden Arzneimittel erscheinen soll;
(g)
Angaben zur Stabilität des Arzneimittels;
(h)
bei Tierarzneimitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, vorgeschlagene Wartezeit mit allen erforderlichen Elementen der Begründung;
(i)
bei Tierarzneimitteln, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere bestimmt sind und pharmakologisch wirksame Stoffe enthalten, die in der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 nicht für die betroffene Tierart aufgeführt sind, eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass bei der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 ein gültiger Antrag auf Bestimmung von Rückstandshöchstgehalten eingereicht wurde.
2. Der Antrag auf Registrierung kann sich auf eine Serie von Arzneimitteln erstrecken, die aus der- bzw. denselben homöopathischen Ursubstanz(en) gewonnen worden sind.
3. Die zuständige Behörde bestimmt in einem Beschluss über die Registrierung die Bedingungen, unter denen das Tierarzneimittel gemäß Artikel 29 für Endbenutzer bereitgestellt wird.
4. Das Verfahren für die Registrierung eines homöopathischen Tierarzneimittels muss spätestens 210 Tage nach Vorlage eines gültigen Antrags abgeschlossen sein.
27.02.2016, 15:35
Heidi.M hat geschrieben:http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2014/DE/1-2014-558-DE-F1-1.PdfArtikel 89
Registrierung homöopathischer Tierarzneimittel
1. Registriert werden homöopathische Tierarzneimittel, die alle nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:
(a)
Das Arzneimittel wird auf dem Weg verabreicht, der im Europäischen Arzneibuch oder, falls dort nicht enthalten, in den amtlichenArzneibüchern der Mitgliedstaaten beschrieben ist;
(b)
der Verdünnungsgrad ist ausreichend, um die Unbedenklichkeit des
Arzneimittels zu garantieren; vor allem darf das Arzneimittel nicht mehr als einen Teil der Urtinktur pro 10 000 Teilen enthalten;
(c)
in der Kennzeichnung oder in den Informationen zu dem Arzneimittel erscheint keine besondere Heilanzeige;
2. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 146 zur Anpassung von Absatz 1 Buchstaben b und c an neue wissenschaftliche Erkenntnisse delegierte Rechtsakte zu erlassen.
Artikel 90
Bestimmungen und Verfahren für die Registrierung homöopathischer Tierarzneimittel 1. Mit dem Antrag auf Registrierung eines homöopathischen Tierarzneimittels sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(a)
wissenschaftliche oder sonstige in einem Arzneibuch enthaltene Bezeichnung der homöopathischen Ursubstanz(en) mit Angabe der verschiedenen zu registrierenden Verabreichungswege, Darreichungsformen und Verdünnungen;
(b)ein Dossier, in dem die Gewinnung und die Kontrolle der Ursubstanz(en) beschrieben und deren homöopathischer Charakter anhand einer entsprechenden Literatur belegt wird; bei homöopathischen Tierarzneimitteln, die biologische Stoffe enthalten, eine Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen wurden, um ihre Freiheit von Krankheitserregern zu gewährleisten;
(c)
Unterlagen zur Herstellung und Kontrolle für jede Darreichungsform und Beschreibung der Verdünnungs- und Dynamisierungsmethode;
(d)
Herstellungserlaubnis für die betreffenden Tierarzneimittel;
(e)
Kopie der möglicherweise in anderen Mitgliedstaaten für dieselben
Tierarzneimittel erhaltenen Registrierungen oder Erlaubnisse;
(f)
Vorschlag für den Text, der auf der äußeren Verpackung und der Primärverpackung der zu registrierenden Arzneimittel erscheinen soll;
(g)
Angaben zur Stabilität des Arzneimittels;
(h)
bei Tierarzneimitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, vorgeschlagene Wartezeit mit allen erforderlichen Elementen der Begründung;
(i)
bei Tierarzneimitteln, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere bestimmt sind und pharmakologisch wirksame Stoffe enthalten, die in der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 nicht für die betroffene Tierart aufgeführt sind, eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass bei der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 ein gültiger Antrag auf Bestimmung von Rückstandshöchstgehalten eingereicht wurde.
2. Der Antrag auf Registrierung kann sich auf eine Serie von Arzneimitteln erstrecken, die aus der- bzw. denselben homöopathischen Ursubstanz(en) gewonnen worden sind.
3. Die zuständige Behörde bestimmt in einem Beschluss über die Registrierung die Bedingungen, unter denen das Tierarzneimittel gemäß Artikel 29 für Endbenutzer bereitgestellt wird.
4. Das Verfahren für die Registrierung eines homöopathischen Tierarzneimittels muss spätestens 210 Tage nach Vorlage eines gültigen Antrags abgeschlossen sein.
- ich habe mal die eu-verordnung herausgesucht, die in dem petionstext der heilparktiker-verbände so scharf angegriffen wird
bei aller bewunderung für deren lobbyarbeit
ich sehe in dieser verordnung erst einmal den versuch, allgemeine eu-standards zu installieren
von einem verbot homöopathischer mittel kann meiner meinung nach nicht die rede sein
aber es ist eine komplexe materie, bei der ich gerne noch mal die meinung einer expertenIn zum beispiel einer fachjournalistIn hören würde, wie gerechtfertigt die angst vor der einseitigen bevorzugung großer pharmaunternehmen, teuren zulassungsverfahren und einem verschwinden "echter" alternativer heilprodukte ist
- zur präzisierung meiner persönlichen meinung, weil hier von "zurückrudern" die rede war
ich habe kein problem, wenn es homöopathische mittel nicht mehr gibt
man kann nicht etwas vermissen, das man doof findet
ich hoffe ganz optimistisch auf ein langsames ausschleichen des phänomens
ich bin gegen eine staatliche förderung
wer sich homöopathische mittel privat kaufen möchte, okay
ich glaube, dass die wirkung nicht über den placebo-effekt hinaus geht, bei menschen und bei tieren
wenn es leute gibt, die sich durch meine meinung persönlich herabgesetzt fühlen -
ich habe nicht vor, jemand hier als spinner zu bezeichnen
- zu meinem allgemeinen umgang mit medizin
ich versuche mir eine ärztIn zu suchen, zu der ich vertrauen habe
eine mischung aus menschlicher wärme und fachwissen ist ideal
wenn mir eine behandlungsmethode vorgeschlagen wird, die gravierender ist, versuche ich mich darüber zu informieren
ich mag kräuter, nicht nur aus geschmacksgründen
mit fasten, indischer/ajurvedischer medizin habe ich keine erfahrungen
27.02.2016, 16:53
hoppetosse hat geschrieben:Bzgl. der Verordnung:
hier hat niemand von Verbot geredet, wo nimmst Du das her?
27.02.2016, 20:31
Heidi.M hat geschrieben:ich glaube, dass die wirkung nicht über den placebo-effekt hinaus geht, bei menschen und bei tieren
27.02.2016, 23:47
28.02.2016, 01:01
Heidi.M hat geschrieben:hoppetosse hat geschrieben:Bzgl. der Verordnung:
hier hat niemand von Verbot geredet, wo nimmst Du das her?
- ganz einfach: ich habe mich mal ein bisschen umgeschaut
in dem petitionstext, den du am anfang gepostet hast, ist davon die rede, dass die "anwendung" von homöopathie durch die eu-verordnung "stark eingeschränkt" wird
du sagtest, dank dieser eu-verordnung "wird es das bald nicht nur für Tiere sondern auch Menschen nicht mehr geben"
in anderen seiten von heilpraktikern und verbänden, die unterschriften sammeln, war von einem "schweren schlag" die rede und von einem "verbot alternativer medizin"
wir brauchen das aber nicht an dem wort verbot festmachen, wir können auch "beschluss der zum aus der homöopathie führt" nehmen
- ich habe jetzt ziemlich viel zum thema geschrieben, mein standpunkt müsste halbwegs klar sein. auch wenn ihn nicht jede(r) hier teilt.
das thema ist mir allerdings insofern tatsächlich egal, als das ich hier nicht weiter diskutieren werde. es scheint dir offensichtlich darum zu gehen, herauszuarbeiten, dass ich andere leute in ihrem leben einschränken möchte bzw. auf sie herabblicke. das ist für mich keine diskussion wert.
ich habe die aussage eines textes kritisiert, den du gepostet hast. wenn ich in zukunft wieder mal direkt mit dem thema konfrontiert werde bzw. um eine meinung gebeten werde, was ich von homöopathie halte, werde ich etwas sagen.
das wird mein vorraussichtlicher weiterer lebensbeitrag zum thema homöopathie sein.
grüße.
28.02.2016, 02:04
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