HOMOSEXUELLE ASYLBEWERBERINNEN
Kein Zwang zum VersteckHomosexuelle können nicht mehr mit der Aufforderung abgeschoben werden, in der Heimat ihre sexuelle Identität zu verstecken. Doch damit ist nicht alles gut.Wenn sie mit ihren „Neigungen nicht auf offener Straße provozieren“ würde, könnte sie in ihrem Heimatland ein sicheres Dasein führen. Sie solle einfach auf „sexuelle Verfehlungen“ verzichten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sah keinen Grund, weshalb die lesbische Iranerin Samira G. in Deutschland Asyl bekommen sollte und lehnte ihren Antrag im Frühjahr vergangenen Jahres ab. Zwar drohen im Iran lesbischen Frauen Peitschenhiebe und Tod durch Steinigung, aber es wird ihr schon nichts passieren, wenn sie einfach aufhört lesbisch zu sein.
Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen. Die queere Community sammelte 2.000 Unterschriften, schickte einen offenen Brief an den Bundesinnenminister. Die Behörden lenkten ein und erteilten Samira G. eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und ein Abschiebeverbot. Durch die mediale Öffentlichkeit war ihr ein diskretes Leben im Iran nicht mehr möglich. Ohne den öffentlichen Druck müsste die Iranierin also weiter fürchten, abgeschoben zu werden.
Derartige Ablehnungsgründe sind künftig nicht mehr möglich. Denn das BAMF hat kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. In einem Brief an Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, teilt das Amt mit, dass es in Zukunft Ablehnungsbescheide mit dem Hinweis, die Antragsteller könnten auf die Auslebung ihrer Homosexualität im Heimatland verzichten, nicht mehr geben wird.
„Einem Antragsteller ist es grundsätzlich nicht zumutbar, gefahrenträchtige Verhaltensweisen zu vermeiden, um einer Verfolgung auszuweichen, die ihm andernfalls, z.B. wegen seiner sexuellen Ausrichtung, drohen würden“, heißt es in feinstem Bürokratendeutsch in dem Schreiben. Das Amt bestätigt der taz, dass „kein Verweis auf gefahrvermeidendes, diskretes Verhalten“ mehr erfolgt.
Urteil führt zu SinneswandelDie Behörde begründet ihren Sinneswandel mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2012. Demnach kann von Asylbewerbern, die in ihrem Heimatland einer religiösen Minderheit angehören und deshalb verfolgt werden, künftig nicht mehr verlangt werden, ihren Glauben in der Heimat im Stillen auszuleben. Diese Argumentation wurde jetzt auf die sexuelle Identität von Asylbewerbern übertragen.
Volker Beck begrüßt es, dass das BAMF von seiner „menschenentwürdigenden Praxis“ abrückt. Es dürfe von niemandem verlangt werden, seinen politische Überzeugung, seinen Glauben oder seine sexuelle Identität zu verleugnen, um Verfolgung oder gar der Todesstrafe auszuweichen. „In Zukunft dürfen Schwule und Lesben nicht mehr in Länder abgeschoben werden, in denen Homosexualität unter Strafe steht.“ [...]
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